AGB & Impressum

Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG: 

H. Anselm
Hauptstr. 132
77966 Kappel- Grafenhausen
     

     Registereintrag: Verkauf von Handelswaren aller Art.
     Eintragung im Handelsregister.
     Registergericht:Amtsgericht Ettenheim
     Registernummer: AMS- 08317152
     Umsatzsteuer-ID: 1010119949

  
Quelle: eRecht24.


Haftungsausschluss:
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Urheberrecht

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Datenschutz

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Quelle: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert.


AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen.


1§ Die Hausinternen Regeln des Kiosk und Bistro Anselm gelten beim betreten des Geländes des Kiosk und Bistro Anselm und zum Schutz  unmittelbar anliegendem Nebenanwesens.

2§ Vor allem gilt das Jugendschutzgesetz. Auf verlangen hatt jeder Besucher einen Ausweis oder ähnliches Rechtsicheres Dokument vorzuzgeigen. Alkoholisierte, berauschte oder anderweitig auffällige Personen können wir zum eigenen Schutz nicht bedienen.

3§ Dem Anwesenden Personal, inhaber, Geschäftsführer ist folge zu leisten. Wir weisen Sie höfflich auf das Verlassen der Räumlichkeiten hin und gestatten ihnen ein Taxi zu rufen. Für Ihren persönlichen bestrittenen und eigenwillig fortgesetzten weg in jeglichem Zustand können wir für Personen aller Art keine Sorge tragen. Deshalb schließen wir uns von jeglicher Verantwortung und Haftbarkeit aus. Zuwiederhandlungen gegen die Bitte oder Aufforderung das Gelände zu verlassen werden unter Anzeige der Häuslichen Herschaft und der Verletzung des hausrechts, aufgrund des Image Schadens oder der Störung und Belästigung anwesender Personen mit einer Geldbuße von 250 € veranlagt.

4§ Beim Betreten des Kiosk und Bistro Geländes werden Sie aus sicherheitsgründen Video (Bild und Ton) überwacht. Es befinden sich am Haupteingang der Hinweis. Sie erklären sich hiermiet automatisch einverstanden das wir Bild und Ton Material für Gerichtliche durchsetzung öffentlicher und unserer eigenen interessen weiter verwerten dürfen. 

5§ Bei bedrohlichkeiten von Einzelpersonen werden nach lautstarker Aufforderungen zum Schutz notwendige Verteidigungsmaßnahmen ergrieffen. (Reizgas, Stromschocker, interne Anlagen, Kabelbinder etc.) dürfen Ausnahmslos gegen Sie verwenden werden. Eine Haftung aufgrund verursachter körperlicher Schäden bleibt hierbei unberührt. Die Maßnahmen werden zu Ihrem eigenen Schutz so ergrieffen. Das Die Polizei Sie in Gewahrsam nehmen kann.

6§ Betreten auf eigene Gefahr, Der Betrieb des Kiosk und Bistro Anselm wird mit Persönlichem Service engagiert und Vertrauensvoll erbracht. Leider passieren auch hier fehler. Für Das Angebot ihnen einen Service bereit zu stellen können wir keine Haftung übernehmen sollte Ihnen etwas unvorhergesehenes oder wiedererwartend erfahren.

7§ Kinder und Jugendliche benutzung spezieller Anlagen. Die Eltern unterliegen der Aufsichtspflicht. Diese ist nur gegeben wenn Sie sich unmittelbar in der nähe ca 30 cm des Kindes befinden. Für das entstehen von Verletzungen oder Schäden, Z.Bsp: Schürfwunden, Kleiderriß etc. können wir keine Haftung übernehmen.

8§ Essen und Trinken. aufgebrühte gegrillte und Warme Servierte speisen können heiß sein. Im Regelfall weisen wir Sie zusätzlich darauf hin. Eine Haftung aufgrund Verbrennung und Verbrühung etc ist ausgeschlossen.

9§ Eigentum und Geldverkehr. Jegliche Ware, Produkte, Dienstleistungen angerichtete verzehrbar, Verderbliche Lebensmittel bleibt Eigentum des Kiosk und Bistro Anselm und deren Inhaber. Sollten Sie wiedererwartend kein Bargeld zur Verfügung haben. Sollten Sie jemanden Ihres Freundeskreises auffordern ihnen zu Helfen. 
Sollten Sie uns unverzüglich noch vor dem Verzehr und dem Verlassen des Geländes darauf hinweisen. Die schlechteste lösung ist zu versuche etwas aufzuschreiben.

10§ Nicht bezahlte aber erhaltene Ware / Güter / Dienstleistungen verursachen jährlich einen enormen Schaden. Deshalb Sind wir zur Anzeige bei Zahlungsverzug verpflichtet. Ebenso sind Sie verpflichtet, erhaltenes zu bezahlen. Ab dem Tag des Kaufes sind Sie in der folgestunde spätstens beim Anbruch des folgetages ab 24. 00 Uhr im Verzug.. Zahlungsverzug hier berechnen wir Ihnen neben dem Produkt eine gegliederte Schadensersatzleistung die so hoch ist das Sie gerichtlich durchgestzt werden kann. Bestimmungen und den Gestzlichen bemessungsramen hierzu können Sie dem Gesetz BGB und HGB entnehmen. 

Ein Bsp.: Sie erhalten von uns Tabakwaren im Wert von 10 € bezahlen diese aus welchen Gründen auch immer nicht.Sie vergessen wie leider so oft die Zahlung am folgetag und tauchen im schlimmsten fall nicht mehr auf. Nach einem Monat geben wir einen Bescheid in Auftrag. 
- Anzeige wegen muttwilliger Unterschlagung und oder Diebstahl.
- Zahlungsverzugsforderung. Warenwert von 10 € inkl. Verzugszinsen zu 5% Zinsen und 2% P.a. je angefangenen Tag nach dem Kaufdatum.
- Schadensersatz: als Berechnungsgrundlage ist ein zu ermittelnder Gewinn von 60% heranzuziehen. Da wir die Ware / Güter in 30 tagen mindestens 30 mal verkaufen könnten entsteht uns ein Lagerschaden, Umsatzschaden, Imageschaden, Gewinnschaden. Wir berechnen wie folgt 30 Tage Verzug x 10 € Umsatz = 300 € Der Gewinn von 150€ konnte nicht Unternehmensgerecht wiederverwertet werden und verursacht so einen Schaden von 450 € Volumen. Dessen Ersatz haben Sie zu leisten. Der Mahn und Zustellungsbescheid kostet Sie weitere 48 €. Hierzu werden ab Zustellung nochmals weitere Zinsen ab Zustellung auf den Ermessensbetrag fällig.

Gesamt Schulden Sie nach 30 tagen Zahlungsverzug dem Kiosk und Bistro Anselm einen Betrag. 10 € zzgl. Verzugszinsen zzgl. Schadensersatz zzgl. weiterer gebüren und Auslagen wegen einem Warenwert von 10€ insgesamt ca. 

10€ + 21 € Verzugsztinsen + 300€ und 150 € Schadenersatz + 48 € Zustellungsbescheid= Nach 30 Tagen Zahlungsverzug 529 €  
Sonstige Schadensersatzleistungen, allgemeine Ersatzleistungen und weitere Gebühren, Adressfindung, Büroarbeit, Vollzugskosten bleiben unberührt.
Erfahrungsgemäß entstand uns durch Gutgläubigeit ein Warenschaden von mehreren zehtausend Euro pro Jahr. Ohne den wirtschaftlichen Gesamtschaden einzurechnen. Beispiel Ende.


Versuchen Sie in ihrem und unserem interesse immer genügend Bargeld mitzuführen. 

11§ Verhalten und Persönlichkeit. Wir behandeln jede Person egal welcher Bildung und Religionsstand gleich. Wir wünschen von unseren Gästen ein vernünftiges und nicht wullgäres miteinander. Es sollte sich gutbrürgerlich und vorbildlich benommen werden. Wir verbieten Beleidigungnen und Verspottung einzelner anwesender Personen.  

12§ Sollten einzelne Bestimmungen nicht den gesetzlichen Rahmenbedingungen oder Regeln entsprechen so gilt das Gesetz oder die unter punkt 2. Allgemeine Verkaufsbedienungen, aufgeführten unterpunkte.. 

           
2. Allgemeine Verkaufsbedingungen *)


§ 1     Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.


§ 2     Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.


§ 3     Preise und Zahlung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu  zahlen (Alternativen: „ ... ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ ... ist der Kaufpreis bis zum - konkretes Datum - zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.


§ 4     Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 5     Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


§ 6     Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


§ 7     Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.


§ 8     Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
 
 
*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis auf der Vorseite und die Anmerkungen im Anhang 1!

Bei der Nutzung der AGB im Fernabsatz sind zusätzliche Regelungen (z. B. Widerrufs- und Rückgaberecht) zu beachten.


Anhang 1:

Anmerkungen


Transparenzgebot

Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.


Gewährleistungsfristen

Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist  2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

-neu                -Käufer ist Verbraucher         2 Jahre
                       -Käufer ist Unternehmer        1 Jahr

-gebraucht       -Käufer ist Verbraucher        1 Jahr
                       - Käufer ist Unternehmer      keine

Baumaterialien (sofern eingebaut)

-neu                                                          5 Jahre

-gebraucht       -Käufer ist Verbraucher        1 Jahr
                      -Käufer ist Unternehmer        keine

unbebaute Grundstücke

Bauwerke

-Neubau                                                    5 Jahre

-Altbau                                                      keine


Mängelanzeigepflicht

Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.


Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.


Beschränkung auf Nacherfüllung

Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung.  Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.


Haftungsbeschränkungen

Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.


Höhe der Verzugszinsen

Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz  8 % über dem Basiszinssatz.
Unter www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.


Weiterführende Informationsquellen:
 
  1. Wirtschafts- und Berufsvereinigungen empfehlen oftmals Konditionen (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Solche Konditionenempfehlungen unterlagen bis Mitte 2005 einer Anmeldepflicht bei der Kartellbehörde. Das Bundeskartellamt hält im Internet noch eine entsprechende Liste der angemeldeten Konditionenempfehlungen mit Fundstellen im Bundesanzeiger bereit: www.bundeskartellamt.de (Menüpunkt: Service). Der Bundesanzeiger ist ebenfalls online erreichbar: www.ebundesanzeiger.de. Im Übrigen können Muster AGB auch direkt bei den Verbänden nachgefragt werden, die meist über das sog. Verbändeverzeichnis im Internet recherchierbar sind: www.verbaende.com

     
letzte Akualisierung 20.07.2013 PA
Das Geheimnis der Profis?
 
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Die Familie
 
Hilde Anselm
Bäckereifachverkäuferin
Bewi Dog und Petfood Beraterin
Spitzname wilde Hilde!
 
Thomas Anselm
Teampartner der PM- International AG
Fitline Beratung und Vertrieb
 
Bianca Anselm
Zahnarztfachhelferin
 
Patrick Anselm
Industriekaufmann
PR, Consulting,
 
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